Der Bauleiter

Bauleiterbestellung und Bauleitererklärung

Wird ein Bauleiter, der beispielsweise die Bauleitung im Auftrag eines Generalunternehmers (GU)

übernehmen soll, vom GU im Sinne des § 56 MBO als Gesamt-Bauleiter für die Erstellung des

vollständigen Bauwerkes eingesetzt, so kann diese Bestellung bei der zuständigen

Bauaufsichtsbehörde anzeigepflichtig sein.

Wird ein Bauleiter nach § 56 MBO bzw. der entsprechenden Paragraphen der Landesbauordnungen

eingesetzt, so sind seine Aufgaben und Pflichten klar definiert:

Musterbauordnung – § 56 Bauleiter

(1) Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlichrechtlichen

Anforderungen durchgeführt wird und die dafür erforderlichen Weisungen zu erteilen. Er

hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere

auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten. Die Verantwortlichkeit

der Unternehmer bleibt unberührt.

(2) Der Bauleiter muss über die für seine Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen.

Verfügt er auf einzelnen Teilgebieten nicht über die erforderliche Sachkunde, so sind geeignete

Fachbauleiter heranzuziehen. Diese treten insoweit an die Stelle des Bauleiters. Der Bauleiter hat die

Tätigkeit der Fachbauleiter und seine Tätigkeit aufeinander abzustimmen.

Führt z. B. der Generalunternehmer gewisse Gewerke mit werkseigenen Polieren oder Vorarbeitern

selbst aus, so hat er die Möglichkeit, diese als Fachbauleiter einzusetzen. Dies kann ebenfalls in der

Bauleiterbestellung vermerkt werden.

Form der Bauleiterbestellung

Nach MBO gibt es keine formalen Vorgaben für die Bauleiterbestellung und damit auch keine

„amtlichen Vordrucke". Es kann daher ein einfaches informelles Schreiben des Bauherrn genügen,

das folgende Informationen enthalten sollte:

• Bauherr mit Anschrift und Kontaktdaten (freiwillig)

• Baugrundstück

• Bauvorhaben

• Bestellung als Bauleiter / Fachbauleiter für das gesamte Vorhaben oder für bestimmte

Aufgaben

• Bauleiter / Fachbauleiter mit Anschrift und Kontaktdaten

• Unterschrift des Auftraggebers

Empfänger ist die zuständigen Baurechtsbehörde.

Bauleitererklärung

Mit seiner Unterschrift bestätigt der eingesetzte Bauleiter / Fachbauleiter, dass er oder sie bestellt

wurde und die übertragenden Aufgaben wahrnehmen wird.

Bauleiterbestellung und Bauleitererklärung

Bauverzeichnisnummer

Aktenzeichen

Bauleiterbestellung

1. Bauherr/-in

Name:

Anschrift:

Kontaktdaten (freiwillig):

2. Baugrundstück

Anschrift:

Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

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