Linoleum



Linoleum

Linoleum besteht aus einem Gemisch natürlicher, regenerierbarer Rohstoffe: oxidiertes Leinöl mit Zusatz von Kreide, Holzmehl, Korkmehl und Naturharzen. Die Einfärbung geschieht durch die Beigabe von Mineralfarben. Diese Masse wird in Stärken von 2 und 4 mm auf ein Trägergewebe aus Jute aufgebracht und in Trockenöfen "gereift". Gut getrocknetes Linoleum gast nicht aus.
Linoleum ist dauerhaft, schwer entflammbar, permanent antistatisch, keimtötend sowie unempfindlich gegen Säuren, Fette und Öle. Es eignet sich als Belag bei Fußbodenheizungen und ist unempfindlich gegen Stuhlrollen. Für Nassräume ist es dagegen nur begrenzt und bei geringer Belastung zu empfehlen.

Linoleum sollte vor dem Verlegen zur "Akklimatisierung" einen Tag ausgelegt werden und wird dann vollflächig auf festen, rissefreien und trockenen Untergründen verklebt. Als Klebstoff eignen sich Dispersionskleber ohne Formaldehydzusatz. Die Stöße werden mit Linoleumzement oder einer Schweißnaht aus Kunststoff verschlossen. Bei einer Raumgröße unter 30 qm kann Linoleum auch nur mit einem Doppelklebeband an Rändern, Türen und Stößen fixiert werden, so dass keinerlei Kleberemissionen entstehen.
Linoleum ist ab Werk mit einem Oberflächenfilm versehen, der unmittelbar nach der Verlegung durch eine Grundreinigung entfernt wird. Danach wird eine Wachsemulsion aufgetragen, die etwa jährlich erneuert werden muss. Sonst pflegt man den Boden mit einem feuchten Tuch unter Beigabe eines pH-neutralen Seifenreinigers ins Wischwasser.
Wegen der verwendeten Inhaltsstoffe und der hohen Lebenserwartung von bis zu 25 Jahren ist Linoleum der empfehlenswerteste künstliche Hartbelag. Es ist das geeignete Ersatzmaterial schlechthin für PVC, bringt jedoch nicht die mit dem PVC verbundenen Nachteile wie Weichmacher, Flammschutzmittel oder (im Brandfall) Dioxine mit sich.
Probleme bei der Entsorgung gibt es nicht. Linoleum wird als Baurestmasse eingestuft und ist deponiefähig. Recycling ist nicht möglich.

Bei größeren Beanspruchungen von Linoleumbelägen werden häufig technische Siegelprodukte aufgebracht, welche den gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz entsprechen müssen (Verweis auf die DIN 4102). Hierbei können die im Siegelprodukt vorhandenen Flammschutzmittel flüchtige Komponenten enthalten, welche nachhaltig in den Innenraum entweichen und zu allergischen Reaktionen beitragen können. Bedeutsam sind hier die Verbindungen Tris(2-butoxyethyl)phosphat (TBEP) und Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP). Es empfiehlt sich, genau auf die Herstellerangaben zu achten bzw. Sicherheitsdatenblätter anzufordern. Hier verbergen sich Flammschutzmittel z.T. auch hinter Begriffen wie "Glanzvermittler" oder "Pflegebalsam" sowie "schwer entflammbar". Im Zweifel oder bei mangelhaften Informationen sollten Siegel sowie auch deren Pflegeprodukte vor der Anwendung näher geprüft werden .

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