VOB

Steiniger Weg zur VOB/C

Mit DIN-Vorschriften, insbesondere der VOB/C, muss sich jede Architektin und jeder Architekt beschäftigen. Wer weiß allerdings schon, wie diese entstehen und zustande kommen?

Die VOB/C ist ein besonderes Normenwerk, enthält sie doch allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Verantwortlich für den Inhalt ist der Hauptausschuss Hochbau (HAH) des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen. Er stellt die allgemeinen technischen Vertragsbedingen der VOB/C auf und überarbeitet diese regelmäßig. Vorsitzender des HAH ist der Präsident der bayerischen Landesbaudirektion Dipl.-Ing. Architekt Johannes Nolte.

Seit einiger Zeit sind auch die Architekten in diesem wichtigen Ausschuss wieder vertreten. Mit dem Freudenstädter Leiter des Amts für Stadtentwicklung Rudolf Müller kommt der Repräsentant der Architekten sogar aus dem Mitgliederkreis der Architektenkammer Baden-Württemberg. Die Sommertagung des HAH am 5. und 6. August 2020 fand diesmal in den Räumen der AKBW in Stuttgart statt. In den zwei Tagen wurden verschiedene ATV-Normen diskutiert und besprochen.

So unbekannt dieser Ausschuss in der Öffentlichkeit sein mag, so wesentlich und wichtig ist seine Bedeutung für die Praxis. Denn nach § 1 Abs. 1 S. 2 VOB/B gelten die VOB/C-Regelungen automatisch als Vertragsbestandteil von VOB-Verträgen. Umso schöner war es, dass sich Stuttgart trotz Corona-Krise von seiner besten Seite präsentieren konnte. Das traumhafte Sommerwetter führte sicherlich zu guten Entscheidungen und Beschlüssen für die Praxis und Anwender.

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