Baubetreuung



Baubetreuung

Baubetreuung
Mein Aufgabengebiet erstreckt sich im Bereich Baubetreuung auf alle nachfolgenden Gebäudearten.Reihen- und MehrfamilienhäuserDie eigentliche Aufgabe der Baubetreuung ist das Übernehmen von Funktionen des Auftraggebers bei der Organisation und Steuerung eines Projektes. Baubetreuung und Projektsteuerung sind insbesondere für Projekte mit zahlreichen Auftraggebern, wie zum Beispiel eine Baugemeinschaft privater Bauherren oder die Projektsteuerung für sehr umfangreiche Großprojekte, erforderlich.
Bei Baugruppen, in denen sich zahlreiche private Bauherren zusammenschließen, ist der Baubetreuer ein Koordinator für die Aufgaben und Wünsche der Bauherren. Er führt Gespräche mit den einzelnen Mitbauherren und begleitet sie als verantwortlicher Ansprechpartner während der gesamten Planungs- und Bauphase und darüber hinaus. Durch seine Arbeit liefert er dem Architekten auch die notwendigen Angaben für Planung und Ausführung des Projektes bzw. die Ausstattung der einzelnen Wohnungen.
Insbesondere die Projektsteuerung ist für sehr umfangreiche Großprojekte ein geeignetes Instrument. So stellt der Projektsteuerer eine vom Planer unabhängige Instanz dar. Er erstellt zum Beispiel gemeinsam mit den Architekten und Fachingenieuren genaue Bauablaufs- und Kostenpläne, sorgt aber unabhängig gegenüber diesen Planern für deren Umsetzung und die Einhaltung der gesteckten Ziele.
Die Aufgaben gliedern sich hier nicht so streng nach Leistungsphasen wie in der Architekturplanung und sind etwa in folgende Gruppen der HOAI 31 eingeteilt:Klären der Aufgabenstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt.Klärung der Voraussetzungen für die Beauftragung von Planern und allen anderen Projektbeteiligten.Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin-, und Zahlungsplänen des Gesamtprojektes.Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen, da dies der Architekt und die Fachingenieure übernehmen.Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen im Umfeld des Projektes.Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten.
Ständige Information des Auftraggebers über den Projektstand und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers.Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren.

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