Architekturplanung



Planung - Ausschreibung - Bauleitung - Abrechnung


Das können Sie von mir erwarten:

individuelle Planung
konsequente Bauüberwachung
effektive Kostenüberwachung
Mängel werden vermieden
unkompliziert und freundlich
nur dem Bauherren verpflichtet

Fragen Sie mich einfach ! Mein Aufgabengebiet:

Mein
Aufgabengebiet erstreckt sich im Bereich der Gebäudeplanung auf alle nachfolgenden Gebäudearten und Leistungsphasen:Wohnungsbau von Einfamilien-, Reihen-/Mehrfamilienhäusern Industrie- und Verwaltungsbau Umbau aller GebäudeartenLeistungsphasen:
Die Aufgaben der Architekturplanung gliedern sich in nachfolgende Leistungsphasen. Sie sind in der Verordnung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt. Die HOAI ist eine Verordnung und hat Gesetzescharakter. Die hier aufgeführten LPH (Leistungsphasen) sind zur besseren Verständlichkeit nur auszugsweise und nicht mit genauem Wortlaut sondern sinngemäß wiedergegeben. Die HOAI und die Leistungsphasen sind Grundlage für alle Leistungen eines Architekten.

LPH 1 Grundlagenermittlung
Die Grundlagenermittlung ist notwendig um alle Voraussetzungen für die Planung und Erstellung des Gebäudes erfassen zu können. Hierzu gehören Recherchearbeiten in direktem Bezug zum Baugrundstück und erste Kontakte mit den Bauämtern. Hier erstellt der Architekt bereits eine erste Kostenschätzung anhand der geplanten Wohnfläche oder des umbauten Raumes.

LPH 2 Vorplanung
Die Vorplanung dient zur Projekt- und Planungsvorbereitung. Zum einen werden die ersten Skizzen, unter Berücksichtigung der Wünsche der Bauherren und der Ergebnisse der Grundlagenermittlung gezeichnet. Zum anderen werden relevante Kriterien, wie zum Beispiel Termine und Ausführungsarten, erarbeitet und festgelegt. Auch evt. benötigte Fachingenieure werden in dieser Planungsphase mit einbezogen. Zu diesem Zeitpunkt erstellt der Architekt über Vergleichsprojekte, eine genauere Kostenschätzung.

LPH 3 Entwurfsplanung
Bei der Entwurfsplanung, erarbeitet der Architekt in einem sich ständig den neuen Erkenntnissen anpassenden Prozess, unter der intensiven Einbeziehung der Bauherren, aus der Vorplanung ein konsistentes Konzept. Das Ergebnis wird in Form von (CAD)-Zeichnungen visualisiert. Selbstverständlich unter Einbeziehung aller Ergebnisse der Vorplanung. Im Zuge der Entwurfsplanung wird auch eine genauere erste Kostenberechnung erstellt.

LPH 4 Genehmigungsplanung
Bei der Genehmigungsplanung fasst der Architekt die erarbeiteten Entwurfspläne und alle benötigten Formulare zu einer Vorlage zusammen und reicht diese zur Genehmigung bei den Behörden ein.

LPH 5 Ausführungsplanung
Wie der Name schon sagt, ist die Ausführungsplanung für einen reibungslosen Ablauf auf der Baustelle sehr wichtig. Diese Zeichnungen in größerem Maßstab, enthalten alle notwendigen Angaben zur Ausführungsart, Materialien und die Maße Ihres Gebäudes, die der Handwerker für seine Arbeit braucht. Diese Pläne enthalten zum Teil auch die Ergebnisse der Fachingenieurplanung.

LPH 6 Vorbereiten der Vergabe (Ausschreibung)
Alle Bauteile und Leistungen die benötigt werden, um Ihr Haus zu erstellen, werden meistens von Handwerkern erbracht. Um einen möglichst günstigen Preis, unter gleichen Voraussetzungen für alle angefragten Handwerker zu erhalten, fasst der Architekt alle Leistungen in so genannten "Leistungsverzeichnissen" zusammen, die er an ausgewählte Handwerker versendet. Dieser Preis bildet dann die Grundlage für die Beauftragung eines Handwerkers, der diese genau definierte Leistung dann zu diesem Preis erbringt.

LPH 7 Mitwirken bei Vergabe
Der Bauherr vergibt die Aufträge an den Handwerker direkt. Um dem Bauherren die Vergabe der Bauaufträge an den Handwerker zu erleichtern, werden vom Architekten die Ergebnisse der Ausschreibungen in Form von Tabellen dargestellt und ausgewertet. Der Architekt verhandelt dann mit den in Frage kommenden Handwerkern über Nachlass und Skonto, um einen möglichst günstigen Preis und eine gute Ausführung zu erhalten. Außerdem bereitet der Architekt einen Bauvertrag mit dem Handwerker für Sie vor. Diese Vorgehensweise ist für den Bauherrn sicherer, da die Gewährleistung im Insolvenzfall durch viele verschiedene Handwerker abgedeckt ist und nicht nur durch einen Festpreisanbieter.

LPH 8 Bauleitung
Damit die Handwerker die vertraglich festgelegten Arbeiten auch technisch richtig ausführen und die richtigen Baustoffe verwenden, müssen die Arbeiten vom Architekten sehr sorgfältig überwacht und geprüft werden. Dies findet direkt vor Ort auf der Baustelle statt. Im Rahmen der Bauleitung prüft der Architekt auch die Handwerkerrechnungen. Damit haben Sie die höchstmögliche Sicherheit vor unberechtigten Forderungen. Ihr Vorteil liegt auch hier darin, dass unabhängige Architekten keine Kompromisse zu Ihrem Nachteil eingehen.

LPH 9 Objektbetreuung und Dokumentation
Sie erhalten nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) vier Jahre Gewährleistung auf die Ausführung der Arbeiten der jeweiligen Handwerker. Nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind es 5 Jahre Gewährleistung. Der Architekt überprüft für Sie die Mängelfreiheit dieser Ausführungen bis kurz vor Ablauf dieser Fristen und überwacht die Beseitigung, falls es einmal Mängel geben sollte. Außerdem dokumentiert der Architekt für Sie das Gesamtergebnis.
Wenn Sie nur eine bestimmte Leistung für Ihr Bauvorhaben benötigen, ist das genauso möglich. Alle Leistungsphasen können auch einzeln beauftragt werden.

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