Mineralfasern



Mineralfasern

Zur Gruppe der künstlichen Mineralfasern (KMF) gehören Steinfasern, Glasfasern, Keramikfasern und Schlackefasern.
Die Rohstoffe der KMF werden geschmolzen und in Schleuder- oder Blasverfahren durch dünne Düsen gepreßt. Die unzähligen, kleinen Fasern werden mit Bindemitteln (z.B. Phenol-Formaldehydharzen) vermischt, so daß beim Verarbeiten zu Dämmmatten der Faserbruch verhindert und durch das Zusammenkleben ein Auseinanderfallen der Platten unterbunden wird. Bei den fertigen Dämmmatten beträgt der Anteil an Mineralfasern ca. 90 %, während der Rest aus Kunstharzbindemitteln und aliphatischen Mineralölen besteht.
Nachdem feststand, daß die krebserzeugende Wirkung von Asbest auf die langgestreckte Partikelgestalt (Faser) zurückzuführen ist, gerieten auch andere faserförmige Materialien in Verdacht. KMF bestimmter Geometrie (Durchmesser < 1um) wurden daher 1980 in der MAK-Liste in Gruppe MIß (begründeter Verdacht auf krebserzeugendes Potential) eingestuft.
1994 hat der Ausschuß für Gefahrstoffe eine Empfehlung für die offizielle Einstufung im Gefahrstoff recht unterbreitet. Danach soll für alle KMF eine Bewertung auf der Grundlage eines Kanzerogenitätsindexes - abgeleitet aus der chemischen Zusammensetzung - vorgenommen werden. Die Abstufungen reichen von Kategorie 2 (K| < 30; krebserzeugend im Tierversuch) über Kategorie 3 (krebsverdächtig; K, 30 bis 40) bis zu 'keine Einstufung' (K, > 40).
Der Kanzerogenitätsindex ist allerdings nicht unumstritten. Kritiker wenden ein, daß er nicht die Biolöslichkeit selbst, sondern - indirekt über die chemische Zusammensetzung - lediglich als deren Indikator das kanzerogene Potential der jeweiligen Faser beschreibt.
Die Mineralwolle-lndustrie hat wiederholt ihren Standpunkt bekräftigt, daß KMF nicht krebserzeugend seien ("Keine Gefahr für den Menschen").
Alle von den Herstellern vorgenommenen Einstufungen stellen aber keinen 'Freispruch' der KMF dar, da auch eine Einstufung als nicht krebserzeugend nach derzeitiger Rechtslage eine Selbsteinstufung eines Gefahrstoffes darstellt.
Vorhandene alte KMF-Dämmstoffe sind für die Bewohner ungefährlich, wenn die Dämmung fachgerecht durchgeführt wurde, wenn keine Ritzen in der Wand sind und die PE-Folie, z.B. Dampfsperre, nicht beschädigt ist. Es ist also nicht nötig, in Altbauten vorhanden intakte Dämmschichten auszubauen, denn dabei werden die Fasern in großem Ausmaß freigesetzt - und dafür sind gezielte und evtl. umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig.
Räume, in denen Mineralfaserdämmstoffe nicht mit Folie abgedichtet wurden und die Fasern offen liegen, sollten jedoch "saniert" werden .

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