Einbringverfahren



Einbringverfahren

Streichen und Spritzen: Einsatz vor allem im handwerklichen Bereich. Zur Erzielung der erforderlichen Eindringtiefe der Wirkstoffe (2-6 mm) sind meistend zwei Arbeitsgänge nötig. Spritzen und Sprühen ist außerhalb stationärer Anlagen unzulässig. C-Salze dürfen auf diese Weise überhaupt nicht zur Anwendung gelangen.
Tauchen: Das Holz schwimmt auf dem Holzschutzmittel. Die erzielten Eindringtiefen liegen in der gleichen Größenordnung wie beim Streichen. Für C-Salze ist dieses Verfahren nicht mehr erlaubt.
Trogtränkung: Das Holz wird für Stunden im Holzschutzmittel untergetaucht, was ein gleichmäßiges und tiefes Eindringen ermöglicht. Angewendet wird die Trogtränkung vor allem bei Schutzsalzimprägnierungen (für C-Salze verboten).
Kesseldruckimprägnierung: Tränkung des Holzes durch Unter- oder Überdruck. Die Eindringtiefe ist abhängig von der Holzart. Eine Perforation des Holzes soll die Eindringtiefe erhöhen. Die Nachschaltung eines Schlußvakuums führt zu einer besseren Fixierung des Holzschutzmittels im Holz und damit zu einer geringeren Freisetzung der Wirkstoffe.

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